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Ihre Auswahl: Farbton: gelbocker|Gebindegröße: 3 L
- Artikel-Nr.: 101400-
Farbton: Gulmylla/Gelbocker NCS 3050-Y20R. Im Zweifel empfehlen wir, die jeweilige Probedose im Vorwege zu bestellen.
Weitere wichtige Informationen finden Sie u.a. auch bei den Infos & Tipps, dort unter Schlammfarbe sowie im technischen Datenblatt.
ACHTUNG: Auslaufprodukt! Die Schlammfarbe von Gysinge wird aus dem Sortiment genommen. Im Sommer 2023 erhalten wir das Nachfolgeprodukt mit größtenteils gleichen Farbtönen sowie der Möglichkeit, Wunschfarbtöne angemischt zu bekommen.
Für die hier angebotenen Schlammfarben von Gysinge gilt: nur so lange der Vorrat reicht...
GYSINGE Schlammfarbe für ausschließlich sägeraue Holzfassaden im Aussenbereich. Schlammfarbe ist eine traditionelle Farbart für ungehobelte (=sägeraue) Holzfassaden in Skandinavien, wo sie für den Anstrich von Scheunen und Schuppen verwendet wird. Schlammfarbe ist deckend, dampfdurchlässig und leicht zu verarbeiten.
Weitere wichtige Informationen finden Sie u.a. auch bei den Infos & Tipps, dort unter Schlammfarbe sowie im technischen Datenblatt und im Reiter Verarbeitung.
Verwendung: Ausschließlich sägeraue Holzfassaden, die zudem unbehandelt oder bereits mit Schlammfarbe gestrichen sind
Werkzeug: Schlammfarbenpinsel
Reichweite: 3-5 qm/l auf sägerauem Holz
Trocknung: Ca.1-2 Std.
Überstreichbar: Nach ca. 24 Std.
Reinigung des Werkzeugs: Wasser, Leinölseife
Glanz: Matt, ca. 5
Standzeit: 4-6 Jahre, gilt für sägeraues Holz ohne andersartigen Voranstrich, auf glattem Holz oder auf anderen Farbarten eher bis zum nächsten Regenguss
Inhaltsstoffe: Pigment, Wasser, Weizenmehl, Leinöl, Eisenvitriol, Kieselsäure
Lagerung: Frostfrei
Renovierungsanstrich: ca. nach Ende der Standzeit, dann wird per Drahtbürste Schicht 2 von ehemals 2 angebürstet. Immer nur 2 Schichten Schlammfarbe auf der Oberfläche!
Die Überprüfung geschieht durch manuelle Überprüfung in Form eines Abgleichs der Bewertung mit der Bestellhistorie des Warenwirtschaftssystems, um einen vorangegangenen Produkterwerb zur notwendigen Bedingung für die Veröffentlichung zu machen.