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- Artikel-Nr.: 202900-
Für alle unbehandelten, geölten oder abgeschliffenen Holzoberflächen im Innenbereich zum Schutz vor Austrocknung, Rissbildung und Verschmutzung. Gekochtes Leinöl wird im Gegensatz zu rohem Leinöl durch den Erwärmungsprozess "sikkativiert", härtet somit nach einiger Zeit aus. Das gekochte Leinöl ist dadurch nach einigen Tagen "trocken". Rohes Leinöl zieht tiefer in das Holz ein als gekochtes.
Weitere wichtige Informationen rund um die Verarbeitung finden Sie im Technisches Datenblatt Leinoel deutsch sowie im Reiter Verarbeitung.
Reichweite: 4-10 qm/l - je nach Saugfähigkeit des Holzes
Verarbeitung: Pinsel
Trocknung: 5-7 Tage, durch Zugabe von Balsamterpentin wird die Trocknung beschleunigt.
Verwendung: Holzwände, Decken, Türen, Fenster, Böden/Treppen im Innenbereich
Inhaltsstoffe: Naturprodukt, gewonnen aus dem Ölleinsamen
Mit farblosem Leinöl sowie mit Leinölfarbe durchtränkte Lappen, Pinsel usw. mindestens 24 Std. in Wasser
lagern – erst dann entsorgen. Ansonsten besteht die Gefahr der Selbstentzündung. Alternativ kontrolliert verbrennen
oder in geschlossener Metalldose verwahren.
Leinöl eignet sich hervorragend als Pflege für die unterschiedlichsten Oberflächen. Metalle können z.B. gegen Rost geschützt werden. Alte Öl- oder Alkydfarben,die mit der Zeit stumpf/matt geworden sind, werden durch das Abwischen mit einem Lappen und Leinöl wieder frisch.
Wenn Sie das Leinöl vor dem Streichen leicht erwärmen (maximal 60°C), zieht es noch tiefer in das Holz ein.
Das Öl eignet sich hervorragend als Schutz für Holzspielzeug, Musikinstrumente, Möbel, Fußböden, Tierbehausungen, Bienenstöcke und vieles mehr.
Es ist absolut ungefährlich für Mensch und Natur – sowohl bei der Verarbeitung, als auch im späteren Gebrauch.
Weitere wichtige Informationen rund um die Verarbeitung finden Sie im Technisches Datenblatt Leinoel deutsch
Die Überprüfung geschieht durch manuelle Überprüfung in Form eines Abgleichs der Bewertung mit der Bestellhistorie des Warenwirtschaftssystems, um einen vorangegangenen Produkterwerb zur notwendigen Bedingung für die Veröffentlichung zu machen.